Mit der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg, welche zum 02. Mai 2022 in Kraft tritt, entfällt in der Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte auch die zuletzt noch geltende 3G-Regelung. Somit können alle Veranstaltungen (Seminare, Tagungen, Klausuren, etc.) ohne Einschränkungen durchgeführt werden.
Um trotzdem einen größtmöglichen Schutz für Teilnehmenden und Beschäftigten der Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte zu ermöglichen, empfehlen wir allen Teilnehmenden vor Anreise einen (zertifizierten) Schnelltest durchzuführen. Außerdem empfehlen im Haus immer dann, wenn ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Unsere allgemeinen Hygieneregeln gelten weiterhin.