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KKJ Stuttgart

Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte Stuttgart e.V.

Entfall der Corona-Einschränkungen

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02.05.2022 Ab dem 02. Mai 2022 entfällt in der Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte die 3G-Regelung. Somit können alle Veranstaltungen ohne Corona-bedingte Einschränkungen durchgeführt werden.

Mit der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg, welche zum 02. Mai 2022 in Kraft tritt, entfällt in der Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte auch die zuletzt noch geltende 3G-Regelung. Somit können alle Veranstaltungen (Seminare, Tagungen, Klausuren, etc.) ohne Einschränkungen durchgeführt werden.

Um trotzdem einen größtmöglichen Schutz für Teilnehmenden und Beschäftigten der Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte zu ermöglichen, empfehlen wir allen Teilnehmenden vor Anreise einen (zertifizierten) Schnelltest durchzuführen. Außerdem empfehlen im Haus immer dann, wenn ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Unsere allgemeinen Hygieneregeln gelten weiterhin.

Letzte Änderung: 29.05.2022

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Adresse:

KKJ Stuttgart e.V. | Am Sportpark 2 | D-70469 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 2585499-10 | Telefax: +49 (711) 2585499-20 | E-Mail: