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KKJ Stuttgart

Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte Stuttgart e.V.

Maskenplficht im KKJ entfällt

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04.04.2022 Seit Montag, 04. April 2022 entfällt in der Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte die Pflicht zum Tragen einer Maske. Wir werden aber weiterhin nur Personen mit einem 3G-Nachweis den Zutritt gewähren.

Am 03. April 2022 sind mit der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung Bande-Württemberg die meisten Vorschriften, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, entfallen. Daher entfällt ab dem 04. April 2022 auch im KKJ die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Um unsere Teilnehmenden, Teamenden und Mitarbeitenden trotzdem schützen zu können, gewähren wir weiterhin nur Personen mit einem 3G-Nachweis Zutritt zur Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte. Da bei der Kontrolle des 3G-Nachweis oftmals kein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann, muss deshalb bei der Ankunft, bis der Nachweis kontrolliert ist, weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske) getragen werden. Natürlich darf auch weiterhin im Haus freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Damit verbunden entfallen auch die Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl von Personen in unseren Seminarräumen. Unsere Zimmer werden wir weiterhin vorzugsweise einzeln belegen. Sollte dies auf Grund der Anzahl an Teilnehmenden nicht möglich sein, belegen wir diese nun auch wieder doppelt.

Unsere Hygieneregeln haben wir entsprechend angepasst, siehe Link unten. Alle weiteren bereits bestehenden Maßnahmen in der Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte, insbesondere regelmäßiges Lüften und allgemeine Hygiene-Maßnahmen, bleiben unverändert bestehen.

Letzte Änderung: 04.04.2022

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Telefon: +49 (711) 2585499-10 | Telefax: +49 (711) 2585499-20 | E-Mail: