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KKJ Stuttgart

Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte Stuttgart e.V.

Entfall die Registrierungspflicht im KKJ

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14.02.2022 Mit der neusten Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 09. Februar 2022 entfällt in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben die Registrierungspflicht für Besuchende.

Dies gilt auch für uns im KKJ, sodass sich ab sofort alle Teilnehmende, Teamende und Besuchende während Veranstaltungen bei uns nicht mehr registrieren müssen. Alle unsere weiteren Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus, insbesondere 2G+ für alle Veranstaltungen und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleiben unverändert bestehen.

Unsere Hygieneregeln haben wir entsprechend angepasst. Den Link dazu findest du unten.

Letzte Änderung: 14.02.2022

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