Die anhaltende Corona-Pandemie hat die Landesregierung Baden-Württemberg veranlasst, weiterführende Maßnahmen zu beschließen. Diese sind in der Corona-Verordnung vom 11. Januar 2022 veröffentlicht worden. Unser bereits bestehendes Schutz- und Hygienekonzept sowie unsere Hygieneregeln haben wir auf Basis dieser Verordnung aktualisiert. Unsere aktuellen Hygieneregeln findet ihr bei den Links unten.
Neu ist, dass ab sofort alle Veranstaltungen (Seminare, Tagungen, Klausuren, etc.) ausschließlich mit 2G+ durchgeführt werden können. Personen mit einer Booster-Impfung oder einem vollständigen Impfschutz, der mindestens zwei Wochen und nicht länger als drei Monate besteht, sind natürlich von der Testpflicht ausgenommen. Außerdem gilt für alle Teilnehmenden, Teamenden und Besucher die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Alle weiteren bereits bestehenden Maßnahmen in der Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte bleiben unverändert bestehen. Dazu zählen insbesondere die Registrierungspflicht und Kontaktdatenerfassung, Abstandsregeln und allgemeine Hygieneregeln.
Vielen Dank für deine Mitwirkung und Verständnis. Damit trägst du dazu bei, dass wir in der Karl-Kloss-Jugendbildungsstätte weiterhin tolle Veranstaltungen durchführen können.