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KKJ Stuttgart

Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte Stuttgart e.V.

Beherbergungsverbot Baden-Württemberg

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08.10.2020 Hier gibts Infos zum Beherbergungsverbot bzgl. Corona in Baden Württemberg die für unser Haus gelten:

Da nun vermehrt Fragen auftauchen weil es auch Land- bzw. Stadtkreise in Baden-Württemberg gibt die eine Inzidenz 50 und höher haben, gibt es hier Infos zum Beherbergungsverbot.

Als Beherbergung ist Übernachtung definiert. Will heißen Tagesveranstaltungen sind ausgeschlossen.

Will heißen wer nicht übernachtet der wird auch nicht ausgeschlossen.

Von einer Beherbergung laut Verordnung wird gesprochen wenn sich jemand 48h bei uns afhält. Veranstaltungen die kürzer sind fallen also nicht unter das Beherbergungsverbot.

Wer es genau nachlesen will anbei der Link zur entsprechenden Verordnung unten.

Sollte es Änderungen geben werden wir Sie hier bekannt geben.

Wir wollen natürlich das Veranstaltungen stattfinden, da wir überleben müßen, insofern wünschen wir uns das auch Menschen auf Seminare gehen. Solange man sich an die Regeln hält passiert auch nichts.

Bleibt gesund.

Das KKJ-Team

Letzte Änderung: 08.10.2020

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