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KKJ Stuttgart

Karl-Kloß-Jugendbildungsstätte Stuttgart e.V.

vereinfachte Spendenbescheinigung

KKJ Stuttgart e.V. - Karl-Kloss-Jugendbildungsstätte

09.12.2014 Für Spenden an uns bis 200,00 EUR, die man steuerlich beim Finanzamt geltend machen will, genügt es

dem Finanzamt einen Ausdruck des Kontoauszuges in Verbindung mit einer pauschalierten Erklärung unsererseits zu übersenden.

Anbei finden alle Spender die unter diese Regelung fallen die benötigte Erklärung unsererseits. Einfach ausdrucken, und mit dem Kontoauszug bei eurer Steuererklärung mit abegeben.

Somit sparen wir uns viel Schreibarbeit und Porto. SpenderInnen die über 200 EUR an uns gespendet haben, bekommen immernoch eine gesonderte Spendenquittung von uns, die Sie beim Finanzamt mit abgeben können.

Vielen Dank an alle Spender, egal wie hoch die Spende auch war.

Euer KKJ Team

Letzte Änderung: 09.12.2014

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Adresse:

KKJ Stuttgart e.V. | Am Sportpark 2 | D-70469 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 2585499-10 | Telefax: +49 (711) 2585499-20 | E-Mail: