Entgegen der weitverbreiteten Meinung, "beim Landesnichtraucherschutzgesetz handele es sich nur um eine Regelung für Gaststätten", gilt das Gesetz auch für Schulen freier Träger und Jugendhäuser.
Aus diesem Grund gilt ab 01. August 2007 bei uns das allgemeine Rauchverbot in geschlossenen Räumen, einschließlich des Partykellers. Geraucht werden kann unter dem Dach des Eingangsbereichs und den Aussenanlagen.
Da die Regelung eindeutig ist, sind wir angehalten die Regelung durchzusetzen. Selbst bei einer etwaigen Verfassungsklage die der Gaststättenverband und Einzelkläger anstreben, ist nicht davon auszugehen, das in Schulen und Jugendhäusern eine Ausnahmeregelung kommen wird. Die Verfassungsklage wird sich auf Kleingaststätten stützen.
Das Rauchen in Schulen und Jugendhäusern gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße bis zu 40 ¤ und im Wiederholungsfalle innerhalb eines Jahres mit einer Geldbuße bis zu 150 ¤ geahndet werden.
Das Gesetz findet ihr zum genauen studieren über den Link unten.
Wir hoffen das dadurch keine Streitigkeiten zwischen Rauchern und Nichtrauchern entstehen. Nehmt bitte Rücksicht aufeinander.
Mit kollegialen Grüßen
Euer KKJ-Team